Diese Meldung habe ich eigentlich für einen Witz gehalten, aber es scheint tatsächlich zu stimmen. Es existiert eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln in der den Lottoannahmestellen untersagt wird Lottoscheine an Leute zu verkaufen die zum Lottospielen eigentlich kein Geld haben. Wohl auch denen nicht, die für den wöchentlichen Tippschein auf 1 Brot verzichten oder auf den Analog-Käse. Eines wird jedenfalls klar, wer in die “Fänge” des Sozialhilfebetriebes gerät, wird bevormundet. Am besten bestellt man gleich für jeden HartzIV-Empfänger einen Vormund. Diese Leute scheinen ja echt “zu blöd” zu sein über Geld zu bestimmen. Gebt den Arbeitslosen, die jahrelang Rente einbezahlt haben, endlich nur noch Gutscheine. Und die dürfen sie nur in bestimmten Läden einlösen, damit man das auch kontrollieren kann. Und der Laden sich dumm und dusselig an den Armen verdient. Hier bleiben mir nru noch die berühmten drei Punkte …
Wohl dem der in der Arbeitslosenlotterie nicht verliert.

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